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   BFH, 22.01.2002 - VIII R 9/01 (1)   

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https://dejure.org/2002,8116
BFH, 22.01.2002 - VIII R 9/01 (1) (https://dejure.org/2002,8116)
BFH, Entscheidung vom 22.01.2002 - VIII R 9/01 (1) (https://dejure.org/2002,8116)
BFH, Entscheidung vom 22. Januar 2002 - VIII R 9/01 (1) (https://dejure.org/2002,8116)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    GmbH & Co. KG - GmbH - Verpachtung - Bebautes Grundstück - KG

  • Judicialis

    EStG § ... 6b; ; EStG § 15; ; EStG § 52 Abs. 15; ; EStG § 52 Abs. 21 Satz 1; ; EStG § 52 Abs. 15 Satz 6; ; EStG § 52 Abs. 15 Satz 7; ; EStG § 52 Abs. 15 Satz 8; ; EStG § 52 Abs. 15 Satz 9; ; EStG § 52 Abs. 15 Satz 10; ; EStG § 52 Abs. 15 Satz 11; ; EStG § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 1; ; FGO § 60 Abs. 3; ; FGO § 48 Abs. 1 Nr. 5; ; FGO § 123 Abs. 1 Satz 2; ; AO 1977 § 42; ; AO 1977 § 41 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsaufspaltung - verpachtetes Gebäude als Sonderbetriebsvermögen des Mitunternehmers; steuerfreie Entnahme aus dem Sonderbetriebsvermögen?

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 52 Abs 15 S 11, EStG § 52 Abs 15 S 6, EStG § 4 Abs 1 S 2, EStR Abschn 14 Abs 9, EStR Abschn 14 Abs 4
    Entnahme; Gewinnverwirklichung; Grundstück; Kommanditgesellschaft; Privatvermögen; Sonderbetriebsvermögen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2002, 906
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 03.03.1998 - VIII R 66/96

    Aktien als Sonderbetriebsvermögen II

    Auszug aus BFH, 22.01.2002 - VIII R 9/01
    Zum Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers gehören alle Wirtschaftsgüter, die dazu geeignet und bestimmt sind, dem Betrieb der Personengesellschaft oder der Beteiligung des Mitunternehmers zu dienen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. März 1998 VIII R 66/96, BFHE 185, 422, BStBl II 1998, 383, m.w.N.).
  • BFH, 09.05.2000 - VIII R 2/99

    Steuerfreie Veräußerung einer selbstgenutzten Wohnung im Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 22.01.2002 - VIII R 9/01
    Im Übrigen hat der erkennende Senat mit Urteil vom 9. Mai 2000 VIII R 2/99 (BFHE 192, 457, BStBl II 2001, 275) entschieden, dass der Gewinn aus der Veräußerung einer zum Betriebsvermögen gehörenden und im Jahre 1986 selbstgenutzten Wohnung selbst dann nicht nach § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 1 EStG steuerbefreit ist, wenn die Wohnung im Zeitpunkt der Veräußerung vermietet war.
  • FG München, 27.12.2000 - 13 K 3947/95

    Keine Anwendung der Übergangsregelung in § 52 Abs. 15 EStG auf Wohnung einer

    Auszug aus BFH, 22.01.2002 - VIII R 9/01
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 622 veröffentlicht.
  • BFH, 18.08.2005 - IV R 59/04

    Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung: Abgrenzung zwischen Betriebsvermögen der

    aa) Wirtschaftsgüter im Eigentum einzelner Gesellschafter der Besitzgesellschaft sind notwendiges Sonderbetriebsvermögen I bei der Besitzgesellschaft, wenn sie an das Besitzunternehmen zur Weitervermietung an die Betriebsgesellschaft überlassen sind (BFH-Urteil vom 22. Januar 2002 VIII R 9/01, BFH/NV 2002, 906; Schmidt/Wacker, a.a.O. § 15 Rz. 874).
  • BFH, 20.04.2005 - X R 58/04

    Betriebsaufspaltung: Überlassung einer nicht wesentlichen Betriebsgrundlage

    Eine solche Zuordnung setzt neben der objektiven Eignung, den Betrieb zu fördern, voraus, dass das Wirtschaftsgut endgültig diesem Zweck gewidmet wird (BFH-Urteil vom 22. Januar 2002 VIII R 9/01, BFH/NV 2002, 906, und Senatsbeschluss vom 17. Juli 2003 X B 1/03, BFH/NV 2003, 1424).
  • BFH, 08.09.2005 - IV B 23/04

    Sonderbetriebseinnahmen: Dienstleistungsvergütungen

    Wirtschaftsgüter im Eigentum einzelner Gesellschafter sind dagegen notwendiges Sonderbetriebsvermögen I bei der Besitzgesellschaft, wenn sie an das Besitzunternehmen zur Weitervermietung an die Betriebsgesellschaft überlassen werden (BFH-Urteil vom 22. Januar 2002 VIII R 9/01, BFH/NV 2002, 906; Schmidt/Wacker, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 24. Aufl., § 15 Rz. 874).
  • FG Niedersachsen, 08.06.2005 - 2 K 184/03

    Grundlagen einer Änderungsbefugnis nach der Abgabenordnung; Begriff der "irrigen

    Die Nutzung gilt insoweit als entgeltlich (vgl. BFH-Urteil vom 22. Januar 2002, VIII R 9/01, BFH/NV 2002, 906).
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